(1) Der Anbieter erbringt seine Leistungen nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung, mit der gebotenen Sorgfalt und auf Grundlage aktueller technischer Standards. (2) Der Kunde verpflichtet sich, alle erforderlichen Informationen, Zugänge und Daten rechtzeitig bereitzustellen, um die Leistungserbringung zu ermöglichen. (3) Verzögert sich die Durchführung eines Projekts aufgrund unzureichender Mitwirkung des Kunden, verlängern sich Fristen entsprechend.